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Honorare
und Kosten

Kosten und Umfang einer Beratungseinheiten

Bitte sprechen Sie uns bezüglich der Honorare direkt an.
Eine Beratungseinheit umfasst in der Regel 60 Minuten.

Umfangreichere telefonische oder schriftliche Kontakte außerhalb der vereinbarten Sitzungen in der Praxis sind möglich und werden gesondert abgerechnet.

Vereinbarte Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen, oder weniger als 24 Stunden vor dem Termin kurzfristig abgesagt werden, stellen wir mit der verabredeten Honorareinheit voll in Rechnung.

Hinweis zu
Therapiekosten:

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die in der Praxis Freisprechen anfallenden Kosten in der Regel nicht.

Kassengebundene Therapeuten können sogenannte probatorische Sitzungen (Probesitzungen) abrechnen. Dies ist in einer Privatpraxis nicht möglich.